Steinbeis-Gütestelle in Leipzig & Stuttgart

Tel.: 0341 - 225 13 18 | Fax: 0341 - 225 41 351

Staatlich anerkannte Gütestelle in Leipzig & Stuttgart

Mediation im Rahmen der Gütestelle als Alternative zum Gerichtsverfahren!

Die Steinbeis Beratungszentren GmbH wurde vom Präsidenten des Landgerichtes Stuttgart als Gütestelle anerkannt (im Sinne des § 794 Abs. 1, Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) i.V. m. § 22 Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (AGGVG). Leiter der Gütestelle ist Prof. Dr. Gernot Barth.

Die Gütestelle bietet einen besonderen Rahmen für Ihre anhängigen Verfahren, die einer gütlichen Lösung zugeführt werden sollen. Dabei sind für ein Verfahren vor der Steinbeis-Gütestelle fast alle zivilrechtlichen Streitigkeiten geeignet. Der Streitwert spielt bei der Frage der Eignung keine Rolle.

Das Ziel eines Gütestellenverfahrens ist es, zu einer einvernehmlichen und interessengerechten Konfliktlösung zu gelangen.

Vorteile der Einigung vor einer Gütestelle

  • Das Verfahren vor der Gütestelle ist in vielen Fällen – vor allem bei hohen Streitwerten – kostengünstiger und schneller als ein Gerichtsprozess.
  • Fristen werden gehemmt (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB).
  • Das Verfahren ist absolut vertraulich.
  • Aus der protokollierten Vereinbarung kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO).

Mediation mit oder ohne Gütestelle – wann eignet sich was?

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die Mediation entweder nach der Verfahrensordnung der Gütestelle oder aber losgelöst hiervon durchzuführen.


Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – gerne beraten wir Sie über die unterschiedlichen Möglichkeiten und Wege!